Forschungsstelle für Türkisches Recht
Bekanntlich sind die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ausgesprochen intensiv; gleichermaßen gilt dies für die Völker und Menschen beider Länder.
Die Wurzeln dieser Beziehungen beruhen insbesondere auf den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, als eine Vielzahl türkischer Gastarbeiter nach Deutschland gekommen ist. Wenn auch ein Teil der Gastarbeiter wieder in die Türkei zurück gegangen ist, leben die meisten türkischstämmigen Mitbürger zwischenzeitlich in der dritten und vierten Generation in Deutschland, zum Teil durch Einbürgerung als deutsche Staatsangehörige türkischer Abstammung. Auch gibt es viele Ehen und Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Deutschen und Türken. Dies gilt gleichermaßen für beide Länder, als es gemischte Ehen sowohl in Deutschland als auch der Türkei gibt.
All diese Personen haben rechtliche Berührungspunkte bzw. Fragestellungen mit dem Familienrecht, Erbrecht und Internationalen Privatrecht sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch der Türkei.
Zu beobachten ist auch, dass die Anzahl von Unternehmensgründungen deutscher und türkischer Unternehmen im jeweils anderen Land deutlich angestiegen ist mit der Folge und dem Bedürfnis, die Rechtssysteme beider Länder eingehend kennen zu lernen.
Schließlich ist die Grundlage einer Investitionsentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch das Vertrauen in die Politik und das Rechtssystem des Investitionslandes.
Diese Ausgangslage hat uns dazu motiviert, dass unsere Forschungsstelle für türkisches Recht sich den oben skizzierten Fragestellungen und den entsprechenden Lösungen, oftmals mit Rechtsvergleichung zum deutschen und ggf. europäischen Recht widmet.
Konkret werden daher folgende Vorhaben umgesetzt:
- Blockveranstaltungen – gerichtet an Studenten – zum türkischen Recht, zum Teil auch rechtsvergleichend.
- Abhaltung von Symposien und Kongressen.
- Annahme deutsch-türkischer Promotionen.
- Anlaufstelle für die Lösung türkischer Rechtsprobleme (Erstellung von Rechtsgutachten zum türkischen Recht, z.B. zum türkischen Familienrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht), z.B. auch für deutsche Gerichte; hierdurch nehmen die Herren Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Prof. Dr. Ali Yarayan sowie Prof. Dr. Kemal Şenocak, LL.M., Sachverständigenpositionen bei Gerichten ein.
- Ausweitung der türkischen Fachliteratur, damit rechtsvergleichende Arbeiten an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erstellt werden können.
Personell wird die Forschungsstelle für türkisches Recht von den Herren Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Prof. Dr. Ali Yarayan sowie Prof. Dr. Kemal Şenocak, LL.M., betrieben.