Grundzüge des Familienrechts
Dozent
Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Mathias Rohe, M. A., Richter am OLG a. D.
Termine im Sommersemester 2021
Montags 14:15 – 16:00
Die Vorlesung wird vorerst wegen des Coronavirus digital abgehalten. Die Videos und die Vorlesungsunterlagen werden über StudON bereitgestellt.
Zusätzliche Fragestunden finden voraussichtlich am 31.05. und 05.07. zur üblichen Vorlesungszeit statt.
Die Abschlussklausur findet als zweistündige Prüfung statt: eine Stunde Familienrecht, eine Stunde Erbrecht. Zeit und Ort: Einzeltermin (Klausur) am 20.07. 2021 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Audimax; Gr. Hörsaal Bismarckstr. 1a; H Anatomie Unistr. 19; Großer HS, Henkestr. 42; JDC R. 1.282 + CIP-Raum
Für die Abschlussklausur ist eine Anmeldung über mein Campus erforderlich. Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2015/16 melden sich bitte via StudOn an.
Inhalt
Das Familienrecht regelt einen der für menschliches Zusammenleben wichtigsten Bereiche. In der Vorlesung werden die wichtigsten Institutionen wie Verlöbnis, Ehe (Eingehung, Wirkungen, Ehegüterrecht, Ehescheidung, Unterhalt), eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verwandtschaft und Kindschaftsrecht behandelt. Das Familienrecht weist vielfältige Bezüge zu anderen Bereichen des Zivilrechts auf. Die Vorlesung ist deshalb auch ein wichtiger Schritt zur Erläuterung solcher Zusammenhänge.
Vorlesungsskript
Ein Skript zur Vorlesung wird in der Veranstaltung sukzessive ausgegeben und auf der Website veröffentlicht.