Internationales Privatrecht I und II
IPR I
Dozent: Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Mathias Rohe, M. A., Richter am OLG a. D.
Termine im WS 2021/22: Montags 16:15 – 18:00, JDC R 2.282
IPR II
Dozent: Prof. Dr. iur. Robert Sieghörtner LLM (Sydney) EMBA (Münster)
Termine im SS 21: Montags 12:15-13:45 Uhr, JDC 2.281, vorerst als Zoom-Meeting.
Näheres unter https://www.studon.fau.de/studon/goto.php?target=crs_2937034
Am 10.05. entfällt die Veranstaltung.
Informationen zur Lehrveranstaltung IPR II
Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung IPR II richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaften des 6. bzw. 7. Fachsemesters; für die Studierenden des Studiengangs Internationales Wirtschaftsrecht ist sie Bestandteil des Hauptstudiums. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht. Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht sind erforderlich.
Inhalt
Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. Diese Vorlesung/Übung und die im vergangenen Wintersemester gehaltene Vorlesung/Übung IPR I sind miteinander verbunden. In der Vorlesung IPR II werden im Schwerpunkt die Bereiche des internationalen Familien- und Erbrechts sowie praxisrelevante Probleme des internationalen Zivilverfahrensrechts ebenso wie privatrechtsrelevante Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts behandelt.
Prüfung: Für Studierende des Studiengangs Internationales Wirtschaftsrecht wird eine mündliche Prüfung nach Abschluss der Vorlesung angeboten.
Empfohlene Literatur
Erforderlich ist die Textausgabe Jayme/Hausmann: Internationales Privat- und Verfahrensrecht in aktueller Auflage. Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt. Ebenso wird ein umfangreiches Skript ausgegeben.