Kreditsicherungsrecht
Dozent
Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Mathias Rohe, M. A., Richter am OLG a. D.
Termine im Wintersemester 2021/22
Montags 14:15 – 16:00, JDC R 1.281
Informationen zur Lehrveranstaltung:
Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung Kreditsicherungsrecht richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaft des 5. bzw. 6. Fachsemesters. Für Studierende des Diplom-Studiengangs Internationales Wirtschaftsrecht ist sie Bestandteil des Hauptstudiums, für Studierende des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht ein Modul im Vertiefungsbereich Bank- und Kreditrecht. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht, Grundkenntnisse im Schuld- und Sachenrecht sind aber erforderlich.
Inhalt
Die Vorlesung führt in die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundfragen der Kreditsicherung ein. Sie gibt einen Überblick über die vorhandenen Kreditsicherungsinstrumente und ordnet sie in die Systematik des bürgerlichen Rechts ein. Besonders praxisrelevante Formen der Kreditsicherung werden schwerpunktmäßig aufgegriffen.
Prüfung
Für Studierende des Diplom-Studiengangs Internationales Wirtschaftsrecht und des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht wird eine schriftliche oder mündliche Prüfung nach Abschluss der Vorlesung angeboten. Der Prüfungstermin wird mit dem Dozenten vereinbart.
Empfohlene Literatur
Erforderlich ist eine Textausgabe der wichtigsten privatrechtlichen Gesetze. Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt. Ebenso wird ein umfangreiches Skript ausgegeben.