Rechtsvergleichung
Dozent
Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Mathias Rohe, M. A., Richter am OLG a. D.
Termine im Sommersemester 2021
Montags 16:15 – 18:00, JDC R 1.281
Zusätzliche Fragetermine finden voraussichtlich am 31.05. und am 05.07. während der üblichen Vorlesungszeit statt.
Die Vorlesung wird vorerst wegen des Coronavirus digital abgehalten. Infos werden über StudON bereitgestellt.
Informationen zur Lehrveranstaltung:
Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung Rechtsvergleichung richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaften des 6. bzw. 7. Fachsemesters. Für Studierende des Diplom-Studiengangs Internationales Wirtschaftsrecht ist sie Bestandteil des Hauptstudiums, für Studierende des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht ein Modul im Vertiefungsbereich Internationale Bezüge. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht, Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht sind aber erforderlich.
Inhalt
Die Vorlesung führt in die Methodik der Rechtsvergleichung ein und zeigt auf, in welchen Bereichen sie praktisch bedeutsam wird. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf einem Vergleich zwischen dem deutschen, dem englischen und dem französischen Recht in den Bereichen der Rechtsgeschäftslehre, des Vertrags-, des Delikts- und des Sachenrechts.
Prüfung
Für Studierende des Diplom-Studiengangs Internationales Wirtschaftsrecht und des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht wird eine schriftliche oder mündliche Prüfung nach Abschluss der Vorlesung angeboten.
Empfohlene Literatur
Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt. Ebenso wird ein umfangreiches Skript ausgegeben.